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Glasversicherung

In der Glasversicherung wird der Bruch bzw. die Beschädigung von Verglasungen eines Gebäudes oder des Inventars abgesichert. Zusätzlich kann hier der Bruch von Verglasungen an Ceran- oder Induktionskochfeldern mitversichert werden. Die meisten Versicherer setzen inzwischen Kunststoff-Scheiben wie z. B. Plexiglas dem originären Glas gleich.

Zu beachten ist, dass die Glasversicherung in der Regel nur die Beschädigung von Scheiben und nicht von Rund-, Leucht- und Hohlkörpern abdeckt.

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