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Elektronikversicherung für Heilwesen

In der Elektronikversicherung gelten sämtliche elektronischen Geräte einer Praxis (Medizin-, Büro und Kommunikationstechnik) gegen die Gefahren

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Einbruchdiebstahl

versichert.

Besonders hervorzuheben ist, dass die elektronischen Geräte hier auch gegen Schäden aus Fehlbedienung, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Kurzschluss und Vorsatz Dritter versichert gelten.

Die Elektronikversicherung kann separat als Einzelvertrag oder als Bestandteil einer Praxisinhaltversicherung abgeschlossen werden.
Empfehlenswert ist immer, die Elektronikversicherung beim gleichen Versicherer zu unterhalten, bei dem die Praxisinhaltversicherung läuft.

 

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