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Bürgerentlastungsgesetz

Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition das Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet. Unternehmen und Bürger sparen damit jährlich rund 13 Milliarden Euro Steuern.

Mit dem Bundestagsvotum setzte die Politik am Freitag ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen um:

Versicherungsbeiträge
Steuerpflichtige wie Selbstständige, die ihre Krankenversicherung selbst zahlen, können ab 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch andere Vorsorgemaßnahmen wie Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen bis zur Höhe von jährlich 2800 Euro von der Steuer absetzen. Für alle anderen Steuerzahler gilt eine Obergrenze von 1900 Euro. Beide Schwellenwerte wurden je um 400 Euro angehoben. Sollten die tatsächlichen Ausgaben für eine Basis-Kranken- und Pflegeversicherung aber darüberliegen, können sie steuerlich voll geltend gemacht werden. Insgesamt soll dies eine Steuerentlastung von jährlich rund 9,5 Milliarden Euro ergeben.

Höhere BAföG Sätze für Studierende
Mehr Geld für Studium und Ausbildung, hier setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt. Am 1.Oktober 2008 sind die BAföG-Bedarfssätze um 10 Prozent gestiegen, die Freibeträge um 8 Prozent. Der BAföG-Höchstsatz liegt nun bei 643 Euro monatlich (bisher 585 Euro).

Auch kann man jetzt neben dem Studium mehr Geld hinzuverdienen: Die Höchstgrenze wurde auf 400 Euro im Monat angehoben.
Das Studium mit Kind wird erleichtert: Für das erste Kind gibt es einen neuen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro monatlich, für jedes weitere Kind 85 Euro.

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